Lohnverhandlungen 2021: Keine generelle Lohnerhöhung
Die Vorzeichen für die diesjährigen Lohnverhandlungen standen nicht gut. Bei einer Negativteuerung von 0,6 % war kein grosser Wurf zu erwarten. Auch wenn die Krankenkassenprämien nicht überall im gleichen Umfang wie in den vergangenen Jahren ansteigen, belasten diese die Haushalte nach wie vor enorm. Daher hat sich das SSM für eine generelle Lohnerhöhung für alle SRG-Mitarbeitenden eingesetzt. Die SRG hatte dafür leider kein Gehör.
0,8 % für junge Mitarbeitende und Frauen
Dennoch will die SRG für die Lohnrunde 2021 die Lohnsumme um 0,8 % erhöhen. Diese Erhöhung soll hauptsächlich bei jüngeren Mitarbeitenden und bei Frauen, welche im Lohnsystem noch in der Entwicklung stehen, zugutekommen. Das SSM erwartet, dass die SRG Wort hält.
Endlich ein Lohnsystem mit Perspektiven
Das SSM setzt sich seit Aufnahme der aktuell laufenden GAV-Verhandlungen für ein Lohnsystem mit einer klaren Entwicklung, das heisst, für Lohnperspektiven ein. Die SRG sieht jedoch keinen wirklichen Reformbedarf und signalisierte bis anhin kein Interesse, eine Reform des Lohnsystems in Angriff zu nehmen. Die GAV-Verhandlungen werden im neuen Jahr weitergeführt. Das SSM wird sich weiterhin für ein Lohnsystem mit einer klaren Entwicklung stark machen. Weiter wird sich das SSM für einen GAV für alle einsetzen. Zudem setzen wir uns für einen GAV ein, welcher griffig formuliert ist und in seinem Vollzug klar ist.
Da die Fortschritte bei den GAV-Verhandlungen derzeit klein sind, sind wir auf die Unterstützung des Personals angewiesen. Wir halten euch auf dem Laufenden.
Homeoffice während Corona-Ausnahmesituation: 200 Franken extra
Die SRG hat aufgrund der aussergewöhnlichen Situation rund um die Covid-19-Pandemie beschlossen, seinem GAV-Personal einen finanziellen Beitrag von 200 Franken zu gewähren. Der finanzielle Beitrag soll auch allfällige Ausgaben für das Homeoffice abgelten. Damit anerkennt die SRG, dass das Homeoffice während der Pandemie als verordnet gilt und Auslagen zu ersetzen sind, wie dies das Obligationenrecht (OR) vorsieht.
Diesen Herbst hat das SSM eine Sitzung der SSK (sozialpartnerschaftliche Schlichtungskommission) einberufen, um mit der SRG unter anderem die Thematik «Homeoffice während Covid-19-Pandemie» zu diskutieren. Insbesondere ging es um die Frage, wie mit Auslagen während dem angeordnetem «Pandemie-Homeoffice» umzugehen sei. Aus Zeitmangel konnte das Thema nicht behandelt werden. Für beide Seiten (SSM und SRG) ist aber klar, dass die Thematik an der nächsten SSK aufgegriffen werden muss.
Das SSM begrüsst zwar den Willen der SRG, die Mitarbeitenden für die Zeit der Ausnahmesituation während der Pandemie mit einem finanziellen Beitrag abzugelten. Wir sind aber auch der Meinung, dass dies nur der Anfang sein kann und es eine nachhaltige schriftliche Regelung für den Auslagenersatz braucht. Das SSM ist überzeugt, dass wir im neuen Jahr eine gemeinsame Lösung mit der SRG ausarbeiten werden.