
Zum Hintergrund: Die meisten Männer haben nur Anspruch auf einen Tag frei, wenn ihr Kind geboren wird und müssen Ferientage beziehen, wenn sie bei der Geburt des Kindes einen Urlaub nehmen wollen. Damit setzt die Schweiz in Bezug auf Elternurlaub das peinliche Schlusslicht unter den OECD-Ländern.
Bei einem Ja am 27. September soll die Vorlage bereits per Januar 2021 in Kraft gesetzt werden. Anspruch haben Angestellte, selbstständig Erwerbende, aber auch jene, die ein Taggeld der Arbeitslosenversicherung oder wegen Krankheit, Unfall oder Invalidität Taggelder beziehen.
NB: Der Begriff “Vaterschaftsurlaub” ist auf dem Abstimmungszettel übrigens nicht zu finden! Um JA zum Vaterschaftsurlaub zu sagen, muss die "Änderung des Erwerbsersatzgesetz" angenommen werden (Vorlage 4):
"Wollen Sie die Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (Erwerbsersatzgesetz, EOG) annehmen?"
Die richtige Antwort dazu lautet natürlich: JA!