Das von der SRG eröffnete Verfahren wertet der Nationale Vorstand nicht als echte Konsultation und kritisiert das Vorgehen der SRG.
Zu viele Informationen fehlen, um wirksame Alternativen zur Massenentlassung vorzulegen und seriöse Vorschläge zur Vermeidung von Kündigungen zu unterbreite.
Auch kritisiert das SSM die Form der Durchführung des Konsultationsverfahrens: Ein anonymisierter Fragebogen mit vorgegebenen Fragestellungen verunmöglicht eine echte, kollektive Auseinandersetzung der Mitarbeitenden mit der bevorstehenden Massenentlassung und deren möglichen Vermeidung.
Deshalb hat der Nationale Vorstand beschlossen, bei der SRG-Direktion zu intervenieren und ein geändertes Vorgehen zu fordern. Das Konsultationsverfahren ist erst dann durchzuführen, wenn klar ist, wie viele Stellen in welchen Bereichen aus welchen Gründen abgebaut werden und wie viele Kündigungen dabei vorgesehen sind. Im Gegensatz zum jetzigen Konsultationsverfahren, erwarten wir, dass dem SSM und den SRG-Mitarbeitenden detaillierte Informationen zugänglich gemacht werden.
Da, wie die SRG angibt, die Entlassungen in zwei Phasen erfolgen werden, sollen auch zwei Konsultationen durchgeführt werden.
Weiter fordert das SSM, dass im Konsultationsverfahren der Austausch ermöglicht wird, sei es unter den Mitarbeitenden, wie auch zwischen der Gewerkschaft, ihren Mitgliedern und den Mitarbeitenden, um gemeinsam Vorschläge zu erarbeiten und Alternativen zu den Kündigungen vorzulegen.
Zurzeit steht aber fest: So wie das Konsultationsverfahren von der SRG durchgeführt wird, ist eine Teilnahme des SSM nicht möglich.