Prämienlast: Bevölkerung wird im Stich gelassen
(SGB) Der Ständerat will bei den Prämienverbilligungen im nächsten Jahr trotz des sehr starken Prämiensprungs keinerlei Aufstockungen vornehmen. Der Entscheid ist ein Affront für alle Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen, die schon viel zu lange unter der hohen Prämienlast leiden. Zu dieser kommt nun nächstes Jahr ein weiterer Anstieg der Prämien um durchschnittlich 6.6 Prozent – zusätzlich zu allen anderen Verteuerungen des täglichen Lebens (Strom, Nebenkosten, Lebensmittel, Mieten etc.). Dies während sich gleichzeitig andere Träger in den letzten Jahren zunehmend aus der Finanzierung der Grundversicherung zurückgezogen haben, insbesondere die Kantone mit ihren Kürzungen bei den Prämienverbilligungen.
Eine Entwicklung, die sich – gemäss Analysen des SGB zu den kantonalen Budgets 2023 – in den meisten Kantonen leider auch nächstes Jahr fortsetzen wird. Die Schweiz ist fast das einzige Land in Europa, welches seine Grundversicherung nicht hauptsächlich über einkommensabhängige Mittel finanziert, damit werden untere und mittlere Einkommen überproportional belastet. Mit Blick auf die Zuspitzung der Kaufkraft-Krise hatte der Nationalrat die Zeichen der Zeit erkannt und sich als Sofortmassnahme für höhere Prämienverbilligungen im Jahr 2023 ausgesprochen (im Umfang von ca. 900 Millionen Franken). Mit dem Gegenentscheid des Ständerats ist dieses Vorhaben nun leider vom Tisch.
Trostpflaster: Vollständiger Teuerungsausgleich in der AHV
Der SGB begrüsst den heutigen Beschluss des Ständerats, die AHV-Renten vollständig an die Teuerung anzupassen. Denn eine reguläre Rentenanpassung gemäss Mischindex hätte nur zu einer Erhöhung der AHV-Renten um 2.5 Prozent geführt, obwohl die Teuerung seit der letzten Rentenanpassung 3.6 Prozent beträgt. Dabei geht es nicht um kleine Beträge: Für Ehepaare bedeutet dies bis zu 970 Franken mehr AHV pro Jahr. Angesichts der steigenden Krankenkassenprämien und der drohenden Kaufkraftverluste bei den Pensionskassenrenten ist der heutige Beschluss ein kleiner Lichtblick. Der Bundesrat ist jetzt aufgefordert, den Teuerungsausgleich zügig an die Hand zu nehmen. Technisch einfache Durchführungsmöglichkeiten bestehen, bereits vor über 30 Jahren war dies für die Ausgleichskassen ohne Probleme umsetzbar.