
Nach der Ablehnung des Massnahmenpakets zugunsten der Medien durch die Stimmbevölkerung am 13. Februar 2022 haben die beiden Ständerät:innen Bauer und Chassot parlamentarische Initiativen eingereicht, um unbestrittene Bestandteile des Pakets umzusetzen: Eine Erhöhung des Anteils der Abgabe für konzessionierte Radio und Fernsehen zugunsten lokaler und regionaler Programme (von aktuell 4 bis 6 auf neu 6 bis 8 Prozent) und Massnahmen zur Förderung der elektronischen Medien, namentlich die Aus- und Weiterbildung von Medienschaffenden, die Selbstregulierung der Branche sowie die Unterstützung von Nachrichtenagenturen. Das SSM unterstützt die Zielsetzung der beiden Initiativen, sieht jedoch trotzdem minimalen Anpassungsbedarf bei der Vorlage:
Artikel 40:
Artikel 40 Abs. 2 sieht vor, dass die Abgabenanteile der Konzessionäre im Vergleich zur letzten Konzessionsperiode unter Berücksichtigung der Teuerung automatisch erhöht werden sollen. Das SSM lehnt diesen Automatismus ab.
Artikel 76: Aus- und Weiterbildung
Das SSM schlägt vor, auch journalismusnahe Organisationen wie beispielsweise investigativ.ch oder Öffentlichkeitsgesetz.ch auf Gesuch hin in die Förderung aufzunehmen, da sie durch die Vermittlung fundierten Fachwissens und den Aufbau wertvoller Netzwerke zur Stärkung des verlagsunabhängigen Journalismus beitragen.
Artikel 76b: Agenturleistungen
Das SSM schlägt vor, auch andere Fördereinrichtungen, die Dienstleistungen und Unterstützungen anbieten, welche allen Medien zugutekommen, auf Gesuch hin zu berücksichtigen. Dazu gehören etwa Organisationen, die gezielt einzelne journalistische Recherche- oder Reportagenprojekte finanziell unterstützen, wie beispielsweise JournaFONDS.
Artikel 81: Nutzungsforschung
Das SSM unterstützt Bestrebungen, Art. 81 Abs. 1 RTVG zeitgemäss zu formulieren, so dass die Mediapulse Stiftung für Medienforschung ihren Beitrag aus der Abgabe für Radio und Fernsehen nicht nur für die Entwicklung und Beschaffung von Erhebungsmethoden und -systemen, sondern auch für deren Betrieb einsetzen kann.
Finanzierung und Fazit
Die Medienlandschaft und die SRG SSR stehen seit Jahren unter erheblichem Druck. Die zusätzliche Belastung durch die Volksinitiative «200 Franken sind genug!» und die am 19. Juni 2024 verabschiedete RTVV-Teilrevision verschärfen diese Situation. Aufgrund der Abgabenkürzungen muss insbesondere die SRG mit erheblichen Sparmassnahmen rechnen, da ihr Budget bis 2029 voraussichtlich um bis zu 270 Millionen Franken sinken wird.
Die Teilrevision des RTVG soll durch Mittel aus der Radio- und Fernsehabgabe finanziert werden, wobei maximal 1 Prozent des gesamten Abgabenertrags für die vorgeschlagenen Fördermassnahmen verwendet werden darf.
Die Mediengewerkschaft SSM betont die Bedeutung einer finanziell stabilen SRG für die Erfüllung ihres Service public Auftrags. Zusätzliche Fördermassnahmen sind daher mit Bedacht und unter Berücksichtigung des gesetzlichen Auftrags der SRG SSR umzusetzen. EIne Lösung könnte sein, die Umsetzung der Massnahmen aus der vorliegenden Vorlage zeitlich zu staffeln und nicht zu Lasten des Abgabenanteils der SRG SSR umzusetzen. Sie sollen aus den zusätzlichen Einnahmen aufgrund des zu erwartenden Haushaltswachstumms finanziert werden. Auf diese Weise können die finanziellen Auswirkungen auf die SRG abgefedert werden. Eine Finanzierung, welche die SRG schwächt, birgt erhebliche demokratiepolitische Risiken, da die sie für die Aufrechterhaltung eines starken Service public unabdingbar ist. Ein qualitativ hochstehender Service public und die Förderung der Medienvielfalt dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden
Die Stellungnahme ist online abrufbar.