Die SSM-Delegiertenversammlung Juni 2021 bot Gelegenheit, sich mit den Kolleg:innen von SwissTXT auszutauschen, die, wie wir wissen, nicht in den Genuss des vollen SRG-GAV kommen. 2019 einigten sich SSM und SRG auf eine ganze Reihe von Ausnahmeregelungen. Im Gegenzug wurde SwissTXT dem SRG-GAV unterstellt.
Die Branchenkonferenz vom 8. November 2021 erteilte dem Zentralsekretariat und dem nationalen Präsidium des SSM das Mandat, für diese Mitarbeitenden eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen auszuhandeln. Die Branchenkonferenz hat sich zudem dafür ausgesprochen, dass die Ausnahmeregelungen nur bis 31.12.2025 (Ende Gültigkeitsdauer des GAV) zur Anwendung kommen sollen. Sie bezog sich dabei auf das Risiko, dass sonst diese Ausnahmen zur Regel werden. Damit würden sie durch die SRG-Direktion in einen «Billig-GAV» umgewandelt, der auf neue Kategorien von SRG-Personal ausgeweitet werden könnte.
Um sämtlichen Mitarbeitenden der Unternehmenseinheiten und der Tochtergesellschaften der SRG gleiche Arbeitsbedingungen zuzusichern, bekräftigt die Delegiertenversammlung des SSM vom 8. Juni 2023 ihren Wunsch, die Ausnahmeregelungen für das Personal von Access Services per Ende 2025 zu beenden und fordert das Zentralsekretariat und das SSM-Präsidium auf, dies in ihrer Planung zu berücksichtigen und entsprechende Vorgespräche mit den Geschäftsleitungen von SRG und SwissTXT einzuleiten.