Das SSM begrüsst den Ausbau im Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Mit der Einführung des neuen gesetzlichen Betreuungsurlaubs, welcher gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des gültig wird, der Ausdehnung der Dauer des Mutterschaftsurlaubs auf 18 Wochen und des Vaterschaftsurlaubs auf 20 Tage, werden im GAV SRG 2022 merkliche Verbesserungen wirksam. Das SSM bedauert jedoch, dass die SRG die Kolleginnen und Kollegen mit individuellen Arbeitsverträgen nicht gleichbehandelt. Bei den beiden Themen «Lohnsystem» und «Geltungsbereich des GAV» gestaltet es sich allerdings schwierig, markante Fortschritte zu erzielen.
Ein Lohnsystem ohne angemessene Lohnpolitik
Die Verhandlungsdelegation des SSM hat an der letzten Verhandlungsrunde vom Mittwoch, 24. Februar eine solide Analyse mit belegbaren Argumenten und Zahlen präsentiert, um die Problemfelder im Lohnsystem zu veranschaulichen.
Das SSM begrüsst die Erhöhung des Minimallohnes als Entgegenkommen der SRG. Der problematischste Missstand im Lohnsystem, die äusserst langsame Lohnentwicklung, wird dadurch aber nicht behoben.
Das SSM schlägt der SRG eine Art «flexible Regulierung» vor, welche dem Arbeitgeberweiterhin einen akzeptablen Handlungsspielraum lässt, die Mitarbeitenden aber gleichzeitig vor einer stagnierenden Lohnentwicklung schützen soll. Um ein solches Modell zu entwickeln, hat das SSM vorgeschlagen eine paritätische Arbeitsgruppe einzusetzen. Bisher haben die beiden Parteien allerdings keinen Konsens gefunden, wie in dieser für das SSM entscheidenden Forderung weiter vorgegangen wird.
Das SSM sieht deshalb ein Treffen mit dem SRG-Verwaltungsrat vor. Wir wollen ihm unsere Haltung und die Probleme der aktuellen Lohnsystematik direkt erläutern, sodass er sein Mandat an die SRG-Delegation überprüft.
Starke Einschränkungen beim Zugang zum GAV
Die Verhandlungsdelegation des SSM hat der SRG zahlreiche Fälle von Kolleginnen und Kollegen präsentiert, welche zwar seit Jahren in die Alltagsorganisation der SRG integriert sind, auf Grund der restriktiven Politik der SRG aber keinen Arbeitsvertrag nach GAV erhalten: «Scheinselbstständige», Temporärmitarbeitende, Mitarbeitende von Drittfirmen (welche aber ausschließlich für die SRG arbeiten) etc. sind davon betroffen.
Das SSM versucht seit geraumer Zeit hartnäckig, die im GAV vorgesehenen Anspruchsrechte durchzusetzen. Der aktuelle Mindestbeschäftigungsgrad von 30% im GAV SRG führt allerdings in Kombination mit dem verordneten Stellenstop dazu, dass bei der SRG immer mehr Arbeiten ausgelagert werden.
Besserer Vollzug und klarere Anwendung des GAV
Auch prioritäre Themen der SRG, waren bereits Gegenstand der GAV-Verhandlungen. So kam es beispielsweise zu konstruktiven Diskussionen rund um die Überarbeitung der Artikel zu Aus- und Weiterbildung oder die Regelungen zum mobilen Arbeiten.
Die von der SRG vorgeschlagenen Verschlechterungen im Bereich der Zulagen und Spesen hat die Verhandlungsdelegation des SSM allerdings kategorisch zurückgewiesen.
Die nächste Verhandlungsrunde findet am 11. März statt.