Good News für Freischaffende
Rückwirkend ab 17. März 2020 und während zwei Monaten können auch Freischaffende/Selbständige, welche indirekt von den Corona-Massnahmen betroffen sind und einen Auftragsrückgang zu gewärtigen haben, Corona-Erwerbsersatz beantragen. Dies teilte der Bundesrat an seiner Medienkonferenz vom 16. April 2020 mit.
17. April 2020
Konkret: Selbständige/Freischaffende mit einem AHV-pflichtigen Erwerbseinkommen zwischen 10'000 und 9'000 Franken erhalten Zugang zur Corona Erwerbsersatzentschädigung gemäss Erwerbsersatzordnung (EO). Die Entschädigung ist auf maximal 196 Franken pro Tag, also auf maximal 5880 Franken pro Monat begrenzt.
Das SSM hat sich seit Beginn des Lockdowns für eine adäquate Unterstützung der freien Medienschaffenden eingesetzt. Wir freuen uns, dass der Einsatz Früchte trägt. Anträge sind an die kantonalen Ausgleichskassen zu richten (www.ahv-iv.ch).
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