Die Vereinbarung verpflichtet die SRG SSR unter anderem zu folgenden Einschränkungen und Kooperationen:
- Konzentration auf das sogenannte «Kerngeschäft» im digitalen Bereich, was unter anderem eine Begrenzung von Textinhalten und die Pflicht zur Kombination mit Audio- oder Videoformaten in Nachrichten und Sport bedeutet, wie auch die Beschneidung der Präsenz auf Social Media, im Widerspruch zur in den letzten Jahren verfolgten Digitalisierungsstrategie, mit der die SRG SSR die für das Personal einschneidenden Umstrukturierungen bisher gerechtfertigt hat.
- Zurückhaltung beim Erwerb von Sportrechten sowie Fokussierung auf Inhalte, die von kommerziellen Anbieter:innen nicht abgedeckt werden.
- Bereitstellung von täglich produziertem Rohmaterial (ohne Logo) an Dritte, inklusive Verbreitung von Inhalten privater Medienhäuser.
- Verlinkung auf Beiträge von privaten Verlagen und damit Cross-Plattform-Teasing, um den Traffic der Verleger:innen zu steigern.
- Verlagerung eines wesentlichen Teils der Online-Marketingmittel der SRG SSR zugunsten privater Medienanbieter:innen.
Von einer echten Zusammenarbeit kann hier jedoch nicht die Rede sein: Die vereinbarten Leistungen erfolgen ausschliesslich von der SRG SSR an die Privaten – eine Einbahnstrasse, die mehr Fragen aufwirft als Antworten gibt. Die zentrale Gegenleistung des VSM beschränkt sich auf die Ablehnung der Halbierungsinitiative, mit der die Gebühreneinnahmen der SRG SSR halbiert werden sollen. Allerdings ist auch hier unklar, wie das genau geschehen soll.
Besonders gravierend ist, dass die Mediengewerkschaft SSM – als Sozialpartnerin der SRG SSR – weder über die laufenden Verhandlungen noch über deren Abschluss informiert wurde. Ein nach der Mitteilung umgehend gefordertes Gespräch mit der Direktorin kam aus Termingründen Seitens Direktion nicht zustande. Dabei ist offensichtlich, dass diese Vereinbarung erhebliche personalpolitische Konsequenzen nach sich ziehen wird – auch wenn diese von der Unternehmensleitung derzeit nicht thematisiert werden.
Die SRG SSR hat wesentlichen Forderungen der Verleger:innen, die seit Jahren auf dem Tisch liegen, nachgegeben, von sich aus und ohne politischen oder gesellschaftlichen Druck – unter dem Vorwand, die Medienvielfalt zu stärken. In Wahrheit droht jedoch eine erneute, massive Schwächung des medialen Service public und ist demokratiepolitisch höchst problematisch.
Die Delegiertenversammlung des SSM fordert deshalb von der SRG SSR:
- den umgehenden Rückzug der verhandelten Vereinbarung;
- dass vor allfälligen Neuverhandlungen:
- Massnahmen, die den publizistischen und gesellschaftlichen Auftrag der SRG SSR betreffen, von dieser sorgfältig überprüft werden;
und - die personalpolitischen Konsequenzen einer Vereinbarung mit den Verleger:innen gemeinsam mit dem SSM als Sozialpartner und unter Einbezug der Mitarbeitenden frühzeitig kritisch geprüft werden.
- Massnahmen, die den publizistischen und gesellschaftlichen Auftrag der SRG SSR betreffen, von dieser sorgfältig überprüft werden;