Insgesamt 10 Organisationen der Medienbranche hatten am Montag, 7. September in einem gemeinsamen Aufruf an die Nationalrät*innen appelliert, den knappen Mehrheitsentscheid der vorberatenden Kommission rückgängig zu machen. Der abgespaltene Teil der Förderung einheimischer Onlinemedien soll wieder im Gesamtpaket integriert werden. Der Appell war wegweisend, weil er sehr breit abgestützt war: von den Unternehmensvertretungen in Print, Radio, TV und Online zu den Mediengewerkschaften in allen Landesteilen hat die gesamte Medienbranche den Appell unterzeichnet. Auch der Deutschschweizer Verlegerverband war zumindest inhaltlich auf der gleichen Linie, wie er nach der Lancierung des Appells festhielt.
Schade ist, dass die Vorlage durch diesen Umweg ein paar Monate Verzögerung erfährt. Die erneute Behandlung in der Kommission bietet aber die Möglichkeit, das Anliegen der Medienschaffenden und ihrer Gewerkschaften nach einer Absicherung ihrer Arbeitsbedingungen in einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) in die Vorlage aufzunehmen.
Die kürzlich publizierte Studie über die Löhne und Arbeitsbedingungen der Medienschaffenden belegt, dass die Arbeitsbedingungen der Medienschaffenden besser und die Lohndiskrepanzen unter den Geschlechtern und Mediengattungen dort geringer sind, wo es einen GAV gibt.
Eine sinnvolle Medienförderung zum Erhalt der Medien- und Meinungsvielfalt fokussiert auf die Qualität des Journalismus, der auf Dauer nur mit qualitativ guten Arbeitsbedingungen gewährleistet werden kann.
Auskunft:
Melanie Berner, Fachsekretariat Medienpolitik SSM