Resolution des Nationalen Vorstands des SSM vom 25. Januar 2024
Zurzeit verhandeln das SSM und die SRG das Reglement zum Schutz der persönlichen Integrität neu. Die Neuverhandlung des Reglements fällt in eine Zeit, die möglicherweise grosse Umbrüche bei der SRG mit sich bringt und damit auch die Wahrscheinlichkeit psychosozialer Risiken für die Mitarbeitenden erhöht. Das Reglement ist ein wichtiger Teil des Dispositivs zur Verhinderung von Diskriminierung und Belästigung sowie zum Schutz der Persönlichkeit der Arbeitnehmenden ganz allgemein. Der Nationale Vorstand (NV) des SSM fordert mit Nachdruck eine Überarbeitung des Reglements, welche substanzielle Verbesserungen zum Schutz der Mitarbeitenden mit sich bringt.
Sollte die Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung oder gar die Halbierungsinitiative angenommen werden, stehen bei der SRG Sparmassnahmen in ungeahntem Ausmass an. Bereits jetzt sind die Auswirkungen dieser möglicherweise drohenden Szenarien für die Mitarbeitenden spürbar. Sparmassnahmen, wie auch die Aussicht auf drohende Budgetkürzungen, erhöhen den Druck auf die Arbeitnehmenden in unterschiedlichen Bereichen. Konkurrenzsituationen mehren sich, die Arbeitsbelastung, Stress und Überlastung steigen, die Sinnhaftigkeit nimmt ab. Diese Faktoren wiederum begünstigen Verletzungen der persönlichen Integrität wie beispielsweise Machtmissbrauch, Mobbing und Belästigung. Der Fürsorgepflicht der Arbeitgeberin kommt in einer solchen Situation eine besondere Dringlichkeit zu. Gerade jetzt ist es daher unerlässlich, dass die SRG alle möglichen Massnahmen zum Schutz der Mitarbeitenden vor psychosozialen Risiken ergreift.
Der NV des SSM nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass sich die SRG in den Neuverhandlungen zum Reglement bislang eher zurückhaltend zeigt. Das SSM hat seine Vorschläge zur Verbesserung des Reglements auf Grundlage der bislang gemachten Erfahrungen erarbeitet. Die Anpassungen sollen einen besseren Schutz und die Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden garantieren. Eine Entwicklung, die auch im Sinne der SRG sein sollte. Der NV wiederholt die in den Verhandlungen gestellten Forderungen der SSM-Delegation, u.a. zur Einführung einer paritätischen Beschwerdekommission. Auch soll eine Sanktionsskala festgelegt werden, wie es das SECO in seiner Wegleitung zum Arbeitsgesetz empfiehlt. Der NV fordert die SRG auf, gemeinsam mit dem SSM substanzielle Verbesserungen zum Schutz der Mitarbeitenden zu erarbeiten und sich proaktiv für das Wohl der Mitarbeitenden einzusetzen.