Das SSM hat sich in zähen Lohnverhandlungen mit der SRG auf die Lohnmassnahmen für das kommende Jahr geeinigt. In zwei Lohnrunden und einem schriftlichen Schlagabtausch erzielte die SSM-Delegation durch ihre Hartnäckigkeit diese Erfolge:
- Erstmals werden alle dem GAV zugehörigen Mitarbeitenden berücksichtigt, auch über 110% des Richtlohns Liegende.
- Die SRG ist dabei den Forderungen des SSM teilweise entgegengekommen und hat sich beim Teuerungsausgleich auf 2,8% bewegt.
- Individuelle Lohnerhöhung von 0,8 % für bestimmte Gruppen.
Der für die Verhandlung massgebende Referenzwert der Teuerung liegt zwar bei 3%, aber angesichts des Branchenvergleichs akzeptiert das SSM das Angebot. Die SRG hat im Gegenzug die generelle Lohnerhöhung für alle Mitarbeitenden akzeptiert (auch für diejenigen über 110% des Richtlohns). Dieser Gewinn ist wichtig, weil unter diesen Mitarbeitenden viele im Tieflohnsegment liegen und seit Jahren blockiert sind, was die Lohnentwicklung betrifft.
Wie ebenfalls vom SSM gefordert, sollen bei der individuellen Lohnerhöhung dienstältere Mitarbeitende speziell berücksichtigt werden. Die individuelle Lohnerhöhung von 0.8 % dient zum Ausgleich von Differenzen zwischen den Geschlechtern, für Aufholer:innen und Mitarbeitende, die seit längerer Zeit keine Lohnerhöhung erhalten haben. Die genannten Gruppen haben einen Anspruch auf Überprüfung resp. Anpassung ihrer aktuellen Löhne
Kritik trotz Erfolg
Wie auch letztes Jahr, steht das SSM den individuellen Lohnerhöhungen kritisch gegenüber. Diese werden nach wie vor auf Basis der Leistung und Erfahrung gesprochen, die aber im SRG-Lohnsystem keine klaren Bewertungskriterien kennen. Bei den Kaderlöhnen werden die variablen Lohnbestandteile ab 2023 in den Fixlohn integriert, bei den anderen Mitarbeitenden jedoch nicht. Die Problematik dieser Ungleichbehandlung der GAV-Mitarbeitenden bleibt weiterhin ungelöst.
Wir begrüssen, dass die SRG angesichts der steigenden Lebenskosten einen Schritt Richtung Wertschätzung der Belegschaft unternimmt - ein Stillstand in der Lohnentwicklung kann keine Lösung sein. Das SSM erachtet es als gutes Zeichen für die Sozialpartnerschaft, dass mit der SRG in der Lohnfrage eine Einigung erzielt werden konnte.