Freischaffende/Selbständige: Bundesrat spielt den Ball von Parmelin zu Berset
Im Vorfeld hatte das SSM gemeinsamen mit weiteren Verbänden aus dem Bereich Medien, Fotografie und Kreativwirtschaft Parmelin aufgefordert, analog zum Kanton Baselstadt eine einfache und unbürokratische Lösung (offener Brief vom 3. April 2020) auszuarbeiten. Doch gestern kam dann die enttäuschende Antwort von Parmelin, das Thema sei zu «komplex». Immerhin wurde dann aber deutlich, auf hartnäckige Nachfragen von Journalist*innen, dass das Dossier nun bei Bundesrat Alain Berset gelandet ist. Das ihm unterstellte Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) habe bereits einen fixfertigen Vorschlag, der nun zuerst im Bundesrat diskutiert werden müsse.
Das SSM wird weiterhin dranbleiben und euch zeitnah informieren!
SRG will Freischaffende nicht im Regen stehen lassen
Die SRG hat versprochen, externe Mitarbeitende, Leihpersonal, Freischaffende oder Stundenlöhner*innen, die für die SRG tätig sind, gleich zu behandeln wie SRG-Festangestellte. Externe Mitarbeitende sind besonders stark in ihrer Existenz bedroht, da viele Aufträge wegbrechen, sie aber nur eingeschränkt Kompensation für Lohnausfälle beantragen können.
Das SSM ist über diesen Entscheid der SRG-Spitze sehr erfreut. Freischaffende mit unterschiedlichen beruflichen Hintergründen tragen wesentlich zur Medienvielfalt bei. Da es sich um vielfältige und unterschiedliche Vertragsverhältnisse handelt, muss jeder Einzelfall separat angeschaut werden. Die Umsetzung könnte der SRG also noch einiges Kopfzerbrechen bereiten.
Kurzarbeit für regelmässige Freie
Gemäss unseren Informationen sind einige Medienunternehmen daran, so unter anderem TX Group (früher Tamedia AG), für die regelmässigen freien Mitarbeitenden ebenfalls Kurzarbeit anzumelden. Bitte fragt bei euren Auftraggebern nach, ob sie eine Anmeldung für Kurzarbeit gemacht haben oder noch machen werden. Wer regelmässig für einen bestimmten Auftraggeber tätig ist, soll sich unbedingt mit ihm in Verbindung setzen und abklären, ob allenfalls eine Anmeldung für Kurzarbeit sinnvoll wäre.
Für die Beantwortung von Fragen und für Tipps wendet Euch an das SSM.
Unterstützung für Kulturschaffende
Für Nothilfen im Kulturbereich stehen insgesamt 280 Millionen Franken zur Verfügung. Die einzelnen Kantone werden die ersten Auszahlungen vornehmen können, sobald sie die Leistungsvereinbarung mit dem Bund, welche die Modalitäten regelt, unterzeichnet haben. Die entsprechende Verordnung ist vorerst auf zwei Monate befristet und beinhaltet Soforthilfen sowie Ausfallentschädigungen für gewinnorientierte und nichtgewinnorientierte Kulturschaffende und -unternehmen.
Individuelle Mitgliederanfragen sollen bitte wenn möglich über die Verbände (das SSM ist Mitglied bei Suisseculture) oder dann schriftlich direkt über die offizielle Adresse bei www.nothilfe.suisseculturesociale.ch gestellt werden.
Neben Bund sind auch Kantone und Gemeinden in der Pflicht
Der Bundesrat verlängerte gestern die Massnahmen bis am 26. April 2020. Dadurch könnten noch mehr Arbeitnehmende in Schwierigkeiten geraten. Wir weisen hier darum darauf hin, dass die Kantone und Gemeinden ebenfalls mit Unterstützungsangeboten aushelfen. Bitte erkundigt euch bei eurem Kanton, eurer Gemeinde. Das SSM unterstützt euch gerne dabei.