Du bist nicht allein
Die Entwicklungen rund um das Coronavirus sind eine grosse Herausforderung für Gesellschaft, Wirtschaft und Politik. Während für die Wirtschaft und Festangestellte Instrumente (Arbeitslosenversicherung und Kurzarbeitsentschädigung) zur Verfügung stehen, um diese schwierigen Zeiten finanziell zu überstehen, sind Freischaffende, Selbständige, Kleinst-Betriebe und viele Arbeitnehmende mit befristeten Verträgen sowie Temporärbeitende fast ausnahmslos auf sich selbst gestellt. Angesichts der grossen Anzahl freischwebender Arbeitsverhältnisse hat die Politik erkannt, dass sie unverzüglich handeln muss. Die Bundesbehörden arbeiten zusammen mit Kantonen und Gemeinden mit Hochdruck an Möglichkeiten von Soforthilfemassnahmen. So fordert das SSM zusammen mit anderen Gewerkschaften und Gewerkschaftsbünden, mit dem Dachverband der Kultur- und Medienschaffenden „Suisseculture“ und anderen Berufs- und Branchenverbänden einen unkomplizierten und unbürokratischen Zugang zu zinslosen Darlehen, Arbeitslosenversicherung und Kurzarbeitsentschädigungen für Freischaffende, Selbständigerwerbende, Kleinstbetriebe und Personen mit befristeten Verträgen. Bund, Kanton und Gemeinden haben bereits ein Bündel von millionenschweren Hilfspaketen beschlossen oder sind daran, diese zu beschliessen. Das SSM wird Dich über alle wichtigen Informationen laufend informieren und dich unterstützen.
Arbeitsausfälle aufgrund von behördlichen Massnahmen
Viele freischaffende Journalist*innen, Fotograf*innen, Filmschaffende, Podcaster*innen, Moderator*innen und Medienschaffende haben zurzeit Honorarausfälle, weil sie aufgrund der behördlichen Massnahmen Aufträge nicht wahrnehmen oder ihrer Arbeit nicht nachkommen können, weil sie aufgrund der behördlichen Massnahmen in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind. Sehr viele Freischaffende verfügen zudem nur über kleine Reserven. Gleichwohl haben sie Ausgaben für Büromiete und andere laufende Kosten. Das SSM fordert den Bund auf, für diese freischaffenden Berufsgruppen unbürokratische und unkomplizierte Unterstützungsmassnahmen bereitzustellen. Es sind die Freischaffenden, die einen wichtigen Teil zur Medienvielfalt in diesem Land beitragen. Sie tragen wie auch Festangestellte dazu bei, dass die Bevölkerung umfassend und aktuell über die Coronakrise informiert wird. Es kann darum nicht sein, dass diese wichtigen unabhängigen Stimmen in dieser aussergewöhnlichen Krisenzeit aus wirtschaftlichen Gründen zum Verstummen gebracht werden.
Freischaffende und Ausgangssperre
Sollte der Bund drastische Massnahmen wie eine Ausgangssperre ins Auge fassen, dann muss er dafür besorgt sein, dass die verfassungsrechtlich garantierte Meinungs- und Informationsfreiheit (BV, Art. 16), die Medienfreiheit (BV, Art. 17) sowie die Kunstfreiheit (BV, Art. 21) nicht eingeschränkt werden. In unserem demokratischen System spielen die Medien als sogenannt vierte Gewalt eine wichtige Rolle. Sie sorgen mit ihrer Berichterstattung dafür, dass die Öffentlichkeit informiert bleibt und somit auch in der Lage ist, mitzudiskutieren und mitzubestimmen. Dementsprechend ist ein sorgfältiger Umgang mit der Pressefreiheit nötig: freischaffenden und festangestellten Journalist*innen kann der Bund nicht ohne weiteres Reiseverbote verhängen. Freischaffende und Festangestellte müssen ihre Arbeit nach allen Regeln der Berufskunst ausüben können.