Insgesamt stellt die SRG 1,2 Prozent der Lohnsumme für Lohnerhöhungen zur Verfügung.
Als Ausgleich an die gestiegenen Lebenskosten erhalten alle Mitarbeitenden 0,4% als generelle Lohnerhöhung. Das SSM begrüsst diese generelle Lohnerhöhung als Beitrag für den Erhalt der Kaufkraft.
Für die individuellen Lohnerhöhungen stehen 0,8% zur Verfügung. Die SRG ist der Forderung des SSM hier entgegengekommen, dass dienstältere Mitarbeitende, die mehrere Jahre keine Lohnerhöhung erhalten haben, neu ebenfalls für eine Lohnerhöhung in Frage kommen. Dies zusätzlich zur Kategorie der Aufholer:innen, die den Richtlohn noch nicht erreicht haben. Die Leistungen der Mitarbeitenden werden für die Beurteilung ebenfalls berücksichtigt.
Das SSM steht diesen individuellen Lohnerhöhungen, welche auf der Basis der Leistung gesprochen werden, nach wie vor kritisch gegenüber, da das SRG-Lohnsystem keine klaren Kriterien zur Bewertung der Leistung kennt. Das SSM würde es begrüssen, wenn die allgemeinen Lohnerhöhungen dafür höher ausfallen.
Das SSM begrüsst die Lohnmassnahmen und erachtet es insgesamt als gutes Zeichen für die Sozialpartnerschaft.