Konkret: Selbstständig Erwerbende (und Freischaffende), die wegen einer abgesagten Veranstaltung aufgrund des behördlichen Veranstaltungsverbots einen Erwerbsausfall erlitten haben, können sich ab sofort bei den kantonalen Ausgleichskassen melden und erhalten Taggelder. Ihr müsst dokumentieren können, welche Aufträge aufgrund der Corona-Massnahmen abgesagt wurden, wie lange ihr dafür gearbeitet (Vorarbeiten nicht vergessen) und wie viel ihr verdient hättet.
Weiterführende Informationen und Merkblätter finden sich auf der Website der kantonalen Ausgleichskassen (www.ahv-iv.ch). Und hier der Link zum Kreisschreiben, in dem ihr weitere wichtige Informationen findet. Die Bestimmungen sind am 17. März 2020 in Kraft getreten und sind auf sechs Monate befristet.