Wo stehen wir im politischen Prozess?
In der kommenden Sommersession des Nationalrates (2. Juni bis 20. Juni 2025) wird die «Halbierungsinitiative» beraten. Obwohl die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) die «Halbierungsinitiative» zu Ablehnung empfiehlt und auf einen Gegenentwurf verzichtet, werden in der Sommersession auch zwei Minderheitsanträge beraten.
Einerseits handelt es sich dabei um den indirekten Gegenentwurf der Kommissionsminderheit der KVF-N, die einen «effizienteren Service public» im Bereich Radio und Fernsehen erreichen will. Die Minderheit beantragt dem Nationalrat die Rückweisung an die KVF-N mit dem Auftrag, eine Kommissionsinitiative auszuarbeiten, die ähnliche Eckwerte aufweist, wie die vorangehenden Entwürfe.
Andererseits handelt es sich um einen direkten Gegenvorschlag, der eine Entlastung von Bevölkerung und Wirtschaft ohne Abbau des medialen Service public vorsieht. Dafür soll die Finanzierung des medialen Service public neu über die Mehrwertsteuer statt über die Haushalts- und Unternehmensabgabe erfolgen. Der Ertrag aus der Mehrwertsteuererhöhung (0.4 Prozentpunkte beim Normalsatz und 0.2 Prozentpunkte den Sondersatz für Beherbergungsleistungen) soll einem Bundeshaushalt unabhängigen Fonds zugewiesen werden, der den medialen Service public finanziert.
Keinem der beiden Minderheitsanträge werden gute Chancen zugesprochen. Wie sich der Nationalrat entscheiden wird, bleibt aber offen. Erst danach wird sich die ständerätliche Kommission mit der Halbierungsinitiative befassen, wahrscheinlich im dritten Quartal 2025. Die abschliessende Beratung der Halbierungsinitiative (und allenfalls des indirekten und direkten Gegenvorschlags) findet dann im Ständerat statt und könnte in der Herbstsession vom 8. bis 26. September oder in der Wintersession vom 1. bis 19. Dezember 2025 erfolgen.
Wann ist die Volksabstimmung?
Die Schweiz hat ein Zweikammersystem, in dem der Nationalrat (im aktuellen Fall der Erstrat) das Volk und der Ständerat (Zweitrat) die Kantone vertritt. Grundsätzlich werden Volksinitiativen vor der Beratung und Abstimmung in der ersten Kammer zuerst in der Kommission des Erstrates behandelt (hier: Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates, KVF-N). Danach geht sie an die Kommission des Zweitrates (hier des Ständerat bzw. die KVF-S), bevor dann auch der Ständerat darüber entscheidet – unabhängig vom Parlamentsentscheid muss die Volksinitiative aber vors Volk.
Nach Abschluss der parlamentarischen Beratungen muss eine Volksinitiative spätestens zehn Monate später zur Abstimmung gebracht werden. Angesichts des bisherigen Tempos ist jedoch nicht damit zu rechnen, dass diese Frist voll ausgeschöpft wird. Unter Berücksichtigung der erforderlichen 100-tägigen Ankündigungsfrist könnte die Abstimmung frühestens am 8. März 2026 stattfinden; der nächstmögliche Abstimmungssonntag wäre dann der 14. Juni 2026. Der Bundesrat legt mindestens vier Monate im Voraus fest, wann welche Vorlage zur Abstimmung kommt.
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