Neu: Kurzarbeitsentschädigung für Freischaffende
Am 28. Oktober 2020 informierte der Bundesrat zudem, dass neu auch Freischaffende, die auf Abruf arbeiten, das heisst, die als regelmässige Freie für Medien arbeiten und die Sozialversicherungsbeiträge durch das Medienunternehmen abrechnen lassen, Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung haben.
In der Covid-19-Verordnung vom 28. Oktober 2020 heisst es, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Abruf, deren Beschäftigungsgrad starken Schwankungen unterliegt (mehr als 20 Prozent) und seit mindestens 6 Monaten unbefristet in einem Unternehmen, das Kurzarbeit angemeldet hat, arbeiten, ebenfalls Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung haben. Diese Neuerung tritt rückwirkend per 1. September 2020 in Kraft und ist bis zum 30. Juni 2021 befristet. Die Krux dabei ist, dass die Medienhäuser ein weiteres Mal Kurzarbeit anmelden müssen. Viele Medienhäuser hatten während der ersten Welle für ihre Festangestellten bis Ende September Kurzarbeit beantragt. Ihre regelmässigen Freien liessen sie aber während der ersten Welle schlicht und einfach im Regen stehen. Ob sie jetzt, während der zweiten Welle, noch einmal Kurzarbeit beantragen werden, steht in den Sternen.
Verlängerung Corona-Entschädigung bis auf weiteres
Wir sind mitten in der zweiten Welle. Die Verschärfung der Massnahmen, die der Bundesrat am 28. Oktober 2020 kommunizierte, haben wirtschaftliche Auswirkungen auf viele Selbständige, Geschäftsinhaber*innen und Freischaffende. Für den Bundesrat ist darum klar, dass Selbständige und Freischaffende weiterhin unterstützt werden sollen. Mit dem neuen Covid-Gesetz sollen rückwirkend ab dem 17. September Selbstständige und Geschäftsinhaber*innen, welche einen Umsatzeinbruch von 55 Prozent haben, weiterhin eine Corona-Entschädigung erhalten. Freischaffende, welche ihre Sozialversicherungen selber abrechnen, können also für entgangene Aufträge wie auch für das Nicht-Arbeitenkönnen (weil es keine Aufträge gibt) wiederum bei den kantonalen Ausgleichskassen den sogenannten Corona-Erwerbsersatz beantragen.